Bank- und Kapitalanlagerecht
Unsere Beratung umfasst den gesamten Bereich des klassischen Bank- und Kapitalanlagerechts, wobei wir gleichermaßen für Unternehmen und Privatpersonen tätig sind. So unterstützen wir unsere Mandanten beispielsweise bei der Verfolgung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung.
Außerdem beraten wir bei der drohenden Inanspruchnahme aus persönlichen oder dinglichen Sicherheiten durch Banken. Selbstverständlich führen wir auf Wunsch unserer Mandanten auch Investitions- und Finanzierungsverhandlungen mit den in Frage kommenden Kreditinstituten.